Pfarreirat
Der Pfarreirat vertritt gemeinsam mit der Pfarrleitung, dem Kirchenvorstand und dem Seelsorgeteam die Pfarrei. Er dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Sendungsauftrages der Kirche. Dabei hat er die Anliegen der territorialen und personalen Gemeinden auf dem Gebiet der Pfarrei im Blick zu haben.
Der Pfarreirat unterliegt der Statuten für Pfarreiräte des Bistums Münster. Die jeweiligen Sitzungsprotokolle liegen (nach Terminabsprache) zur Einsicht im Pfarrbüro aus.
