Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das demokratisch gewählte Gremium der Pfarrei, das für die Finanzen, das Personal, die Bauunterhaltung und die Liegenschaften zuständig ist. Durch seine Arbeit schafft er die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement in der Kirche.
Zur Erfüllung all dieser Aufgaben bedient er sich der Mitarbeit von Fachleuten der Zentralrendantur in Dülmen.

 

Zuständigkeiten des Kirchenvorstands

Vorsitzender: Pfarrer Marc Heilenkötter

Stellvertretender Vorsitzender: Christian Albrecht

Bau- und Liegenschaftsausschuss: Christian Albrecht, Peter Baumgartner, Theo Kleine Vorholt, Martin Lenter, Dr. Michael Schäfers, Johann Bernhard Schulze Havixbeck, Clemens Freiherr von Twickel

Haushalts- und Finanzausschuss:  Bernhild Schmitz-Heuer, Jürgen Rump, Clemens Freiherr von Twickel, Christian Wöstmann

Personal- und Kindergartenausschuss: Christian Albrecht, Martin Lenter, Bernhild Schmitz-Heuer, Dr. Michael Schäfers, Christian Wöstmann

Trägervertreter Familienzentrum St. Dionysius: Bernhild Schmitz-Heuer

Trägervertreter Kindertagesstätte von Galen: Martin Lenter

Trägervertreter Kindertagesstätte St. Georg: Dr. Michael Schäfers

Friedhofsausschuss – Friedhof Hohenholte: Peter Baumgartner, Theo Kleine Vorholt, Dr. Michael Schäfers

Büchereien- und Hausvorstand TORhaus: Jürgen Rump, Bernhild Schmitz-Heuer, Christian Wöstmann

Mitglied in der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes: Christian Albrecht, Peter Baumgartner

Dienstgeberbeauftragter: Peter Baumgartner, Christian Wöstmann

Vertreter des Kirchenvorstandes im Pfarreirat: zur Zeit unbesetzt

Vertreter im Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport: Martin Lenter

Zusammensetzung des Kirchenvorstands

Dem Kirchenvorstand gehören in unserer Pfarrei an:

  • acht von der Gemeinde gewählte Mitglieder
  • die aufgrund besonderen Rechtstitels Berechtigten (geborene stimmberechtigte Mitglieder): Johann-Bernhard Schulze Havixbeck und Clemens August Freiherr von Twickel *
  • der amtierende leitende Pfarrer
  • ein Mitglied des Pfarrgemeinderats als beratendes Mitglied

 

Wählbar in den Kirchenvorstand ist jedes Mitglied der Pfarrgemeinde, welches mindestens 21 Jahre alt ist. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde seit zwölf Monaten haben. Die jeweilige Wahlperiode beträgt vier Jahre.

Mitglieder des Kirchenvorstands

Dem Kirchenvorstand gehören momentan 12 Mitglieder an. 

 

Mitglieder:

Clemens Freiherr von Twickel ("geborenes Mitglied")

Johann Bernhard Schulze Havixbeck ("geborenes Mitglied")

Christian Albrecht 

Peter Baumgartner 

Marc Heilenkötter, Pfarrer  – Vors.

Martin Lenter 

Theo Kleine Vorholt

Ralf Paetz (Vertreter des Pfarreirates)

Jürgen Rump

Dr. Michael Schäfers 

Bernhild Schmitz-Heuer 

Christian Wöstmann