Der Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg in Havixbeck hat am 11.03.2026 eine neue Friedhofssatzung und eine neue Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof St. Georg in Hohenholte beschlossen. Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührenordnung treten am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Für die neue Friedhofssatzung und die neue Friedhofsgebührenordnung wurden die kirchen- und staatsaufsichtlichen Genehmigungen am 09.07.2026 erteilt.
Die neue Friedhofssatzung und die neue Friedhofsgebührenordnung werden ab dem Datum dieser Bekanntmachung für die Dauer von 2 Wochen in den Schaukästen an der St.-Dionysius-Kirche in Havixbeck und an der St.-Georg-Kirche in Hohenholte ausgehängt. Des Weiteren können die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührenordnung zu den öffentlichen Dienstzeiten im Pfarrbüro eingesehen werden.
Zusätzlich werden die Ordnungen auf den Internetseiten der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg Havixbeck sowie der Zentralrendantur für den Verband der Kath. Kirchengemeinden im Dekanat Coesfeld und Dülmen veröffentlicht.
Havixbeck, den 16.09.2026
Für den Kirchenvorstand
gez. Marc Heilenkötter, leitender Pfarrer
Vorsitzender des Kirchenvorstands
