Weil wir gemeinsam Kirche sind - Wahl für Pfarreirat und Kirchenvorstand

Am 8./9. November 2025 finden die Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen im Bistum Münster statt, so auch in unserer Pfarrei St. Dionysius und St. Georg.

    Die Vorstellung der Kandidierenden zum Kirchenvorstand finden Sie hier.

     

    Die Vorstellung der Kandidierenden zum Pfarreirat finden Sie hier.

     

    Die Pfarrei veranstaltet die Wahl als allgemeine Onlinewahl. Diese Wahl wird als allgemeine Onlinewahl veranstaltet. Die Wahlberechtigten haben eine Einladung zur Wahl per Brief erhalten. Dieser enthält die Zugangsdaten für die Onlinewahl. Mit denen können die Wählerinnen und Wähler am heimischen PC, Handy oder Tablet ihre Stimme abgeben. Wer das nicht kann oder möchte, kann Briefwahl bis 05.11. im Pfarrbüro Havixbeck beantragen. Zusätzlich ist klassische Urnenwahl möglich am Samstag, 08.11., von 18 bis 19 Uhr im Pfarrheim in Hohenholte oder am Sonntag, 09.11., von 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr im TORhaus in Havixbeck.

    Die endgültige Vorschlagsliste der Kandidierenden hängt in den Schaukästen der Kirche St. Dionysius und am Pfarrheim Hohenholte aus.

    Ebenfalls kann die Liste auch online auf unserer Homepage eingesehen werden.

    Wahlberechtigt zur Kirchenvorstandswahl sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde sechs Monate vor dem Wahltag begründet hat.

    Wahlberechtigt zur Pfarreiratswahl sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde haben.

     

    Datenschutzerklärung nach §16 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)

    über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl

     

    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung im Sinne des § 4 Abs. 9 KDG ist die

    Katholische Kirchengemeinde

    St. Dionysius und St. Georg
    Pfarrstiege 14
    48329 Havixbeck

     

    Telefon: +49250798556933

    Mail: heilenkoetter-m@bistum-muenster.de

     

    vertreten durch den leitenden Pfarrer Marc Heilenkötter.

     

    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

    Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten Herrn Rainer Timmerhinrich über folgende Wege:

    Datenschutzbeauftragter des Bistums Münster

    Rainer Timmerhinrich

    Domplatz 27

    48143 Münster

    Tel.: 0251 495-17055

    datenschutz-kirchengemeinden@bistum-muenster.de

     

    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

    Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung der Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl – entweder als Urnenwahl, Allgemeine Online-Wahl oder als Hybrid-Wahl, d.h. als Allgemeine Online-Wahl mit der Möglichkeit als Wähler/in wahlweise klassisch in Präsenz zu wählen. Es besteht zudem die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

    Für diese Zwecke werden eine Wahlmanagementsoftware und bei Durchführung einer onlinegestützten Wahl ein Online-Wahlsystem bereitgestellt. In der Wahlmanagement-Software werden die Liste der Wahlberechtigten sowie die wählbaren Kandidierenden geführt und eingepflegt.

    Hierzu werden Meldedaten der Wahlberechtigten aus dem kirchlichen Meldewesen (Namen, Adressen, Geburtsdatum) verarbeitet.

    Im Online-Wahlsystem können die Wahlberechtigten schließlich ihre Stimme abgeben, die dazu technisch anonymisiert wird. Das Online-Wahlsystem hat auch die Aufgabe, die anonymisierten Stimmen auszuzählen und Nachweise über die korrekte Stimmenabgabe führen zu können.

    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der genannten Daten ist § 6 Abs. 1 lit. d Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (rechtliche Verpflichtung) in Verbindung mit

    • der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster (KV-WO)
    • der Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster (PR-WO)
    • der Wahlordnung für die Allgemeine Onlinewahl für die Pfarreiräte im Bistum Münster und die Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster (Allg. Online-WO).

    Empfänger der personenbezogenen Daten

    Empfänger ihrer personenbezogenen Daten sind

    • Wahlvorstand und Wahlhelfende, die in der Kirchengemeinde mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl betraut sind.
    • Mitarbeiter/-innen des Wahlbüros des Bischöflichen Generalvikariats Münster (BGV Münster), die in ihrer Funktion als Wahlbüro bzw. Wahlleitung aus den Abteilungen
      • Sachgebiet Kirchliches Meldewesen und Strukturdatenmanagement,
      • Fachstelle Steuerungsunterstützung S 100

    Zugriff auf die Liste der Wahlberechtigten benötigen.

    • Mitarbeiter/-innen der Abteilung Informationstechnologie des BGV Münster in der administrativen Betreuung der Software und den Datenbanken.
    • Mitarbeiter/-innen der Kirchengemeinde in der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, sofern für diese ein Zugang beantragt wurde.

    Mitarbeiter/-innen in der Geschäftsführung S 300/Diözesanrat, dem Sachgebiet Weltliches Recht sowie die Geschäftsführenden in den Kreisdekanaten haben Zugriff ausschließlich auf die Daten der Kandidierenden und der Wahlvorstandsmitglieder zur Unterstützung der Wahlvorstände in den Kirchengemeinden.

    Zugriffsberechtigt sind ausschließlich berechtigte nach § 5 KDG verpflichtete Mitarbeiter der o.g. Einheiten des Bischöflichen Generalvikariats Münster und der Kirchengemeinde sowie der Wahlvorstand und die Wahlhelfenden.

    Auftragsverarbeiter für den Betrieb der eigentlichen elektronischen Wahlurne, die die technische Anonymisierung der abgegebenen Wahlstimme und die weitere Verarbeitung dieser Daten (z.B. Auszählung und Nachweis der Stimmabgabe) ist die Fa. Electric Paper Informationssysteme GmbH mit Sitz in Lüneburg.

    Eine Weiterleitung an andere Stellen findet nicht statt.

    Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

    Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

    Speicherdauer

    Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten endet nach dem Wegfall des Verarbeitungszwecks: Die Daten der digitalen Wahlurne werden nach Beendigung der Wahl spätestens nach Ende der Einspruchs- und Beschwerdefristen gelöscht (vgl. § 15 Allgemeine Online-WO i.V.m. §§ 22 f. KV-WO bzw. §§ 29 f. PR-WO). Die übrigen Wahlunterlagen (Stimmzettel, Liste der Wahlberechtigten, Wahlbenachrichtigung, Erklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten, Briefwahlunterlagen) werden nach Ablauf der Amtszeit des Kirchenvorstands vernichtet; die Wahlniederschriften sind ins Pfarrarchiv zu übernehmen (vgl. § 26 KV-WO, § 27 Abs. 2 PR-WO).

    Betroffenenrechte

    Ihnen stehen unter den dort genannten gesetzlichen Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte als betroffene Person zu, die Sie uns gegenüber geltend machen können:

    • Ein Auskunftsrecht über die von ihnen gespeicherten Daten (§ 17 KDG)
    • Das Recht auf Berichtigung von falschen Daten (§ 18 KDG)
    • Das Recht auf Löschung ihrer Daten („Recht auf Vergessenwerden“) (§ 19 KDG)
    • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten (§ 20 KDG)
    • Das Recht auf Benachrichtigung in Bezug auf die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung (§ 21 KDG)
    • Das Recht auf Datenübertragung (§ 22 KDG)
    • Ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 23 KDG)

    Zudem besteht gem. § 7 Abs. 2 KV-WO bzw. § 14 Abs. 2 PR-WO für die Wahlberechtigten nach einer entsprechenden ortsüblichen Bekanntmachung spätestens sechs Wochen (Urnenwahl)/elf Wochen (Allgemeine Onlinewahl) vor dem Wahltermin für die Dauer einer Woche das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können Sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten verlangen; Einsprüche können von dem Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Bischöflichen Generalvikariat Münster einlegen, vgl. § 7 Abs. 4 KV-WO bzw. § 14 Abs. 4 PR-WO.

    Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsicht

    Sie haben ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 48 KDG). Die für die katholischen Einrichtungen im Bistum Münster zuständige Aufsichtsbehörde ist das

    Katholisches Datenschutzzentrum – Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Brackeler Hellweg 144

    44309 Dortmund

    Telefon: 0231 138985-0

    E-Mail: info@kdsz.de

     

    Bereitstellung der personenbezogenen Daten

    Die Bereitstellung und Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten aus den Daten des Meldewesens in den Listen der Wahlberechtigten ist durch

    • die Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster (KV-WO)
    • die Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster (PR-WO)
    • die Wahlordnung für die Allgemeine Onlinewahl für die Pfarreiräte im Bistum Münster und die Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster (Allg. Online-WO)

    gesetzlich vorgeschrieben.

    Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

    Bei der vorliegenden Verarbeitung handelt es sich nicht um eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß § 24 KDG.

     

       

       

      Terminkalender

      Hier gelangen Sie direkt zum aktuellen Terminkalender. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

      Seelsorgeteam

      Die Kontaktdaten des Seelsorgeteams finden Sie hier. 

      Pfarrbüro

      Das Pfarrbüro ist die zentrale Anlaufstelle unserer Pfarrei. Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten des Pfarrbüros finden Sie hier. 

      Pfarrbrief

      Die aktuelle Ausgabe unseres Pfarrbriefs finden Sie hier.